Taxentarif

Auszug aus der Hamburger Taxenordnung
Vom 18. Januar 2000
Zuletzt geändert durch Verordnung vom 09. Mai 2017, HmbGVBl. Nr. 15/2017, S. 139 (gültig ab 01. Juni 2023)

§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihren Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben.
§ 2 Beförderungsentgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich bei einer Beförderung, deren Ausgangs- und
Zielpunkt in dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen, unabhängig von der Anzahl der jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer durchfahrener Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartegeld und gegebenenfalls dem Großraumtaxen-Zuschlag zusammen….
(1 a) In den Hauptverkehrszeiten (Alle Zeiten außer den Zwischenzeiten, siehe 1b)
für jede durchfahrene Wegstrecke bis zu 9 Kilometer 2,70 Euro
über neun Kilometer 2,00 Euro
(1 b) In den Zwischenzeiten (Werktags (außer sonnabends) 10:00 bis 15:00 Uhr) beträgt der Kilometerpreis
für jede durchfahrene Wegstrecke bis zu 9 Kilometer 2,60 Euro
über 9 Kilometer 1,90 Euro
(2) Der Grundpreis für jede Fahrt richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrpreisanzeiger einzuschalten ist [siehe 1 a und 1 b]. Hauptverkehrszeiten 6,00 Euro. In den übrigen Zeiten beträgt er 4,00 Euro.
(3) Zuschlag für Großraumtaxen [ab 5 Fahrgäste] 8,00 Euro
(4)
Zuschlag für die Mitnahme von Fahrrädern (unabhängig von der Anzahl) 8,00 Euro
(5) Das Wartegeld beträgt 38,00 Euro/Stunde (Wartegeld ab 60 Sekunden Stillstandzeit und nur für den Teil der Stillstandzeit, der über 60 Sekunden hinausgeht)
(6) Festpreise
– für Fahrten bis zu 5 Kilometer EUR 20,00
für Fahrten von mehr als 5 Kilometern bis zu 12 Kilometern EUR 37,00
– für Fahrten von mehr als 12 Kilometern bis zu 20 Kilometern EUR 50,00
Keine Berechnung von Grund-, Kilometerpreis und Wartegeld. Keine vom Fahrgast veranlasste Fahrtunterbrechung außer in Notfällen. Bei Überschreiten der jeweiligen Festpreisstrecke werden Kilometerpreis und Wartegeld jedoch fällig.
(7) Gebührenpflichtige Straßen und Orte
Bei Fahrten durch oder dem Absetzen von Fahrgästen auf gebührenpflichtigen Straßen oder Orten sind tatsächliche anfallende Gebühren vom Fahrgast zu erstatten. Die Fahrgäste sind bei Fahrtantritt hierauf hinzuweisen und müssen zustimmen.
(8) Fahrpreise ins Umland
Wenn Ihr Fahrtziel außerhalb Hamburgs liegt, müssen Sie sich mit der Fahrerin oder dem Fahrer vor Fahrtantritt über die Abrechnung einigen. Sie können einen Festpreis, einen Kilometerpreis oder die Abrechnung nach Taxameter vereinbaren

Weitere Informationen finden Sie hier: Taxenfahren in Hamburg