Taxentarif

Auszug aus der Hamburger Taxenordnung
Vom 18. Januar 2000
Zuletzt geändert durch Verordnung vom 09. Mai 2017, HmbGVBl. Nr. 15/2017, S. 139 (gültig ab 01. Juni 2022)

§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihren Betriebssitz in der Freien und Hansestadt Hamburg haben.
§ 2 Beförderungsentgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich bei einer Beförderung, deren Ausgangs- und
Zielpunkt in dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg liegen, unabhängig von der Anzahl der jeweils zu befördernden Personen aus dem Grundpreis, dem Preis je Kilometer durchfahrener Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartegeld und gegebenenfalls dem Großraumtaxen-Zuschlag zusammen….
(1 a) Hauptverkehrszeiten im Sinne dieser Verordnung sind die Zeiten werktags außer sonnabends von 7.00 Uhr bis 10.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
für jede durchfahrene Wegstrecke bis zu vier Kilometer 2,70 Euro
über vier Kilometer bis zu neun Kilometer 2,50 Euro
über neun Kilometer 1,80 Euro
(1 b) In den übrigen Zeiten beträgt der Kilometerpreis
für jede durchfahrene Wegstrecke bis zu vier Kilometer 2,60 Euro
über vier Kilometer bis zu neun Kilometer 2,40 Euro
über neun Kilometer 1,70 Euro
(2) Der Grundpreis für jede Fahrt richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrpreisanzeiger einzuschalten ist [siehe 1 a und 1 b]. Hauptverkehrszeiten 5,00 Euro. In den übrigen Zeiten beträgt er 3,90 Euro.
(3) Zuschlag für Großraumtaxen [ab 5 Fahrgäste] 8,00 Euro
(4)
Zuschlag für die Mitnahme von Fahrrädern (unabhängig von der Anzahl) 8,00 Euro
(5) Das Wartegeld beträgt 36,00 Euro/Stunde

Weitere Informationen finden Sie hier: Taxenfahren in Hamburg